Garantiebestimmungen

Die Gewährleistungsansprüche können nur in Anspruch ge-
nommen werden, wenn die Ware noch am selben Tag der Anliefe-
rung auf Sachmängel, Falschlieferung und Mengenfehler unter-
sucht wurden. Die Rügung muss in schriftlicher Textform an uns
erfolgen. Sollte eine Ware mangelhaft sein, so steht uns das Wahl-
recht, ob wir als Nacherfüllung den Mangel beseitigen oder die
Lieferung einer mangelfreien Sache vornehmen, zu. Der  Kunde
hat uns eine zumutbare Frist zur Nacherfüllung zu belassen.
Es bestehen keine Mängelrechte, wenn die vom Hersteller erteilten
Betriebs- und Wartungsanweisungen, nicht befolgt, Änderungen
an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Ver-
brauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalteilen
entsprechen. Des Weiteren dürfen Elektrogeräte nicht in der Garantie-
frist vom Besteller oder Dritten geöffnet werden, da sonst jegliche
Gewährleistungen entfallen. Die Erhebung von Mängelrügen be-
rechtigt den Käufer nicht, die Bezahlung der Ware zu verweigern
oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Weiter Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz
bestehen nicht.